Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ecosystem Enterprises doo und seine Marke Plitvice Property Croatia basieren auf dem Gesetz über die Immobilienvermittlung (NN 107/07) und dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Immobilienvermittlung (NN 144/12).

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Immobilienagentur Ecosystem Enterprises doo (nachfolgend „Vermittler“ genannt) als Vermittler und dem Auftraggeber (natürliche oder juristische Person).

Mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages bestätigt der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Immobilienagentur Ecosystem Enterprises doo . kennt und damit einverstanden ist

1. Angebot

Ecosystem Enterprises doo stützt seine Arbeit auf die uns mündlich und schriftlich bestätigten Daten. Wir behalten uns die Möglichkeit der Verwechslung, des Vorverkaufs oder des Rücktritts durch den Eigentümer vor. Für unrichtige Daten haften wir bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger (Auftraggeber) vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

2. Pflichten der Mediatoren

1. Abschluss eines Mediationsvertrags mit dem Kunden (Standard oder Exklusiv);
2. Versuchen Sie, eine dritte Person zu finden, die sich mit dem Kunden zum Abschluss der vermittelten Arbeit verbindet;
3. Den Marktwert der Immobilie beurteilen und den Kunden darüber informieren;
4. den Kunden bei Problemen mit der Immobilie warnen und den Kunden über die Marktsituation informieren;
5. Führen Sie die Kontrolle der für die Gültigkeit des vermittelten Auftrags erforderlichen Unterlagen durch und legen Sie diese dem Auftraggeber vor;
6. Informieren Sie den Auftraggeber über alle rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Verpflichtungen, die sich aus dem Rechtsgeschäft bezüglich der betreffenden Immobilie ergeben;
7. Durchführung der erforderlichen Tätigkeiten zur Präsentation der Immobilie auf dem Markt und zur Veröffentlichung der Immobilie in einer vom Mediator bestimmten Weise;
8. Besichtigungen, Organisation und Verwaltung der Immobilien ermöglichen;
9. Bewahren Sie die persönlichen Daten des Kunden und andere Informationen auf Wunsch des Kunden als Geschäftsgeheimnis auf;
10. den Kunden über alle uns bekannten Umstände des beabsichtigten Geschäfts informieren;
11. Bei Verhandlungen vermitteln und sich um eine Einigung bemühen;
12. Um die Unterzeichnung der Vereinbarung (Vorvertrag und Vertrag) zu erleichtern;
13. Um bei der Übertragung der Immobilie zu vermitteln;
14. Übersenden Sie im Namen des Auftraggebers die erforderlichen Unterlagen an die Steuerverwaltung und das Grundbuchamt des zuständigen Gerichts.

Der Mediator hat es dem Kunden ermöglicht, mit einem Dritten (natürlichen oder juristischen Person) in Kontakt zu treten, mit dem er ein Rechtsgeschäft verhandelt hat, wenn: er den Kunden zu dem betreffenden Objekt geschickt oder begleitet hat, ein Treffen zwischen dem Kunden und dem Dritten organisiert hat Verhandlungspartner über ein Rechtsgeschäft; dem Auftraggeber zum Zwecke des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts Namen, Telefonnummer, Fax- oder E-Mail-Adresse eines Dritten mitgeteilt oder ihm den genauen Standort der betreffenden Immobilie mitgeteilt hat.

Sind dem Empfänger unseres Angebots einige der von uns angebotenen Immobilien bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.

Der Agent führt für einen Käufer aufgrund einer Vollmacht die folgenden Handlungen aus:
a) einen Steuerbericht bei der Steuerverwaltung einreichen,
b) alle notwendigen Unterlagen für die Übergabe der Stromrechnungen vom Verkäufer an den Käufer zu organisieren,
c) Übergabe des Immobilienkaufvertrages an das Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts zur Übertragung des Eigentums an den Käufer.

3. Pflichten des Auftraggebers

1. Abschluss einer Mediationsvereinbarung mit dem Mediator (Standard oder Exklusiv);
2. Erteilen Sie dem Mediator Einsicht in alle die Immobilie betreffenden Unterlagen, die sein Eigentum an der zu vermittelnden Immobilie, die Bau- und Nutzungsgenehmigung sowie den Energieausweis nachweisen.
3. Informieren Sie den Mediator über alle relevanten Informationen, einschließlich der Beschreibung der Immobilie und des Preises;
4. Bieten Sie dem Mediator und einer Person, die am Abschluss eines vermittelten Geschäfts interessiert ist, eine Besichtigung der Immobilie unter Anleitung des Mediators an;
5. Das vereinbarte Honorar (Provision) unverzüglich nach Abschluss eines vermittelten Rechtsgeschäfts oder eines Vorvertrages, durch den sich der Auftraggeber zum Abschluss eines vermittelten Rechtsgeschäfts verpflichtet hat, an den Mediator zu zahlen;
6. dem Mediator die während der Mediation entstandenen Kosten zu ersetzen, die die üblichen Mediationskosten übersteigen;
7. Informieren Sie den Mediator schriftlich über alle geschäftsbezogenen Änderungen, zu denen der Mediator ermächtigt wurde, insbesondere über Änderungen in Bezug auf das Eigentum an der Immobilie.

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die aus betrügerischen Handlungen, Geheimhaltung oder unrichtigen Angaben im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit mit dem Ziel der Abwicklung des Rechtsgeschäfts resultieren. Der Auftraggeber haftet für Schäden bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ihm, dem Mediator oder einem ihm vom Mediator beauftragten Dritten. Ist dies der Fall, vereinbaren die Parteien, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, dem Mediator die während der Mediation entstandenen Kosten zu zahlen, die das Vermittlungshonorar (Provision) für das vermittelte Geschäft nicht übersteigen dürfen.

4. Geltendmachung des Anspruchs auf Entschädigung

Dem Mediator steht im Zeitpunkt des Abschlusses des Vermittlungsauftrages (durch Unterzeichnung des Vorvertrages) die volle Vergütung zu, durch die der Auftraggeber zum Abschluss eines vermittelten Rechtsgeschäfts verpflichtet war.
Die Entschädigung wird dem Mediator gleichzeitig oder unmittelbar nach Abschluss eines Rechtsgeschäfts, bei dem der Mediator vermittelt hat oder mit Unterzeichnung des Vorvertrags der beiden Vertragsparteien ausgezahlt.
Tritt der Auftraggeber während des Abschlusses des vermittelten Geschäftes zurück, hat er die tatsächlichen Kosten für Zeitaufwand, Werbung und sonstige Auslagen entsprechend dem Vermittlungshonorar zu zahlen.
Der Auftraggeber ist auch dann zur Zahlung des Honorars verpflichtet, wenn der Mediator mit der Person, mit der der Mediator den Auftraggeber verbunden hat, ein anderes als diejenige, für die er vermittelt hat, ein dem Rechtsgeschäft gleichwertiges Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, oder mit denen derselbe Zweck erreicht wird, sowie das vermittelte Rechtsgeschäft.
Der Mediator hat Anspruch auf Entschädigung, wenn der Ehegatte, ein außerehelicher Partner, ein Abkömmling oder ein Elternteil des Auftraggebers mit der Person, mit der der Mediator den Auftraggeber in Kontakt gebracht hat, ein vermitteltes Rechtsgeschäft abschließt.
Das Honorar umfasst auch die üblichen Kosten einer Mediation, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Der Mediator hat nur dann Anspruch auf den Vorschuss des Vermittlungshonorars, wenn dies vereinbart ist. Der Mediator hat Anspruch auf Entschädigung, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Mediationsvertrag vereinbart ist. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Vermittlungsgebühren.

5. Gebühren

Die genannten Prozentsätze werden als Vermittlungshonorare gezahlt und unterliegen der Mehrwertsteuer (25%).

5.1. Kauf
Die Vermittlungsgebühr beträgt 1-3% des letztendlich vereinbarten Immobilienpreises (jedoch nicht weniger als 2,500.00,- HRK).
Der Kunde, mit dem wir einen exklusiven Vermittlungsvertrag abgeschlossen haben, wird in Höhe des vereinbarten und im Vermittlungsvertrag genannten Betrags in Rechnung gestellt.

5.2. Verkauf
Die Vermittlungsgebühr beträgt 3% des eventuell vereinbarten Immobilienpreises (mindestens jedoch 3,000.00 HRK).
Der Kunde, mit dem wir einen exklusiven Vermittlungsvertrag abgeschlossen haben, wird in Höhe des vereinbarten und im Vermittlungsvertrag genannten Betrags in Rechnung gestellt.

5.3. Leasing
Bei einem Mietvertrag (vertragliche Mietdauer bis 1 Jahr) werden 75 % des monatlichen Mietpreises verrechnet.
Bei einem Mietvertrag (vertragliche Mietdauer von 1 bis 5 Jahren) werden 100 % des monatlichen Mietpreises verrechnet.
Bei einem Mietvertrag mit einer Mietdauer von mehr als 5 Jahren werden 200% des monatlichen Mietpreises berechnet.
Für Mehrwerte (Preiserhöhung, Abschluss von Sonderkonditionen nach Kundenwunsch, Zusatzleistungen etc.) werden 150% des monatlichen Mietpreises berechnet.
Ein Kunde, mit dem wir einen exklusiven Vermittlungsvertrag abgeschlossen haben, wird in Höhe des vereinbarten und im genannten Vermittlungsvertrag angegebenen Betrags in Rechnung gestellt.

5.4. Vermittlungsgebühr
Die Vermittlungsgebühr, anfängliche Kosten für die Werbung der Immobilie, einschließlich anderer Kosten (Zeitaufwand, Produktion und Werbung sowie die anderen Kosten im Zusammenhang mit der vermittelten Arbeit) beträgt 300.00 kn.

5.5. Nicht im Vermittlungshonorar enthalten:
a) Verwaltungs- oder Gerichtsgebühren, die bei der Beschaffung des erforderlichen Eigentums und anderer Unterlagen anfallen, die für das Inverkehrbringen von Immobilien erforderlich sind.
b) Grundbuchsteuerregistrierungsgebühr
c) Die Erstellung von Verträgen und Urkunden in Form von öffentlich notariellen Urkunden.

6. Beendigung des Vertrages

Die Parteien können vor Ablauf der vereinbarten Frist nur bei Vorliegen eines berechtigten Grundes vom Mediationsvertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, dem Mediator die entstandenen Kosten zu ersetzen.
Schließt ein Mandant mit einer Person, die er über den Mediator kennengelernt hat, innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Mediationsvertrages ein vermitteltes Rechtsgeschäft ab, ist er verpflichtet, dem Mediator das gesamte Vermittlungshonorar zu zahlen.
Ein befristet abgeschlossener Mediationsvertrag kann vor Ablauf der Frist durch schriftliche Kündigung einer der Vertragsparteien gekündigt werden.
Sofern die Kündigungsfrist im Maklervertrag nicht ausdrücklich festgelegt ist, beträgt die Kündigungsfrist 8 Tage ab Zugang der Mitteilung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Mediator die entstandenen Kosten zu ersetzen.

7. Allgemeine Bestimmungen und Streitbeilegung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Ecosystem Enterprises doo und einem Kunden (natürliche oder juristische Person). Mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages bestätigt der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht und damit einverstanden ist.
Beziehungen zwischen dem Mediator und einem Kunden, die sich aus dem Mediationsvertrag ergeben, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Mediationsvertrag geregelt sind, werden durch die Allgemeinen Bestimmungen des Mediationsvertrags sowie durch die Bestimmungen des Gesetzes über die zivilrechtlichen Verpflichtungen geregelt.
Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Mediationsvertrag ergeben, werden einvernehmlich oder durch das Stadtgericht in Karlovac beigelegt.

Rakovica, April 2021.

Chiel van der Voort
Direktor

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